Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB),
Gutscheinen und personalisierten digitalen Leistungen.