Widerrufsrecht 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei: 

 

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), 

 

Gutscheinen und personalisierten digitalen Leistungen.